Jugendarbeit- Antrag auf Zuschuss für Anfänger-Schwimmkurse
Jugendarbeit- Antrag auf Zuschuss für Anfänger-Schwimmkurse
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kinder- und Jugendliche aus der Samtgemeinde Wesendorf, die das Schwimmen erlernen möchten, können sich freuen!
Ab sofort kann bei der Jugendförderung einmalig ein Zuschuss in Höhe von 50,00 € für Anfänger-Schwimmkurse beantragt werden. Bei den Anfänger-Schwimmkursen muss es sich um Schwimmkurse handeln, die die Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder „Bronze“ (Freischwimmer) zum Ziel haben. Es werden ausschließlich Schwimmkurse bezuschusst, die von Schwimmbädern oder anerkannten Schwimmschulen durchgeführt wurden.
Der Antrag kann bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Kurs absolviert worden ist, gestellt werden. Er gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Samtgemeinde Wesendorf wohnen, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzungen
Der Antrag kann für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Samtgemeinde Wesendorf wohnen, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Kurs absolviert worden ist, gestellt werden.
Amt/Fachbereich
Jugendförderung