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Jugendarbeit - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager


Leistungsbeschreibung

Förderung von Fahrten und Lagern

Vereine und Verbände, die Freizeiten (sogenannte Fahrten und Lager) für junge Menschen veranstalten, erhalten dafür von der Samtgemeinde Wesendorf im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse.

Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und –organisationen finanziell unterstützt werden, durch die Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf ein Freizeitangebot vorgehalten wird, das den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht (§11, 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Damit ein Verein solche Zuschüsse erhalten kann, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen:

  • Es muss eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen mit dem Landkreis Gifhorn geschlossen sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreisjugendpfleger Bernhard Schuhose (Kreishaus II; Schlossplatz 1; 38518 Gifhorn / Telefon: 05371 82805)
  • Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern
  • Es müssen mindestens 10 zuschussberechtigte Teilnehmer(innen) mitgefahren sein
  • Der Leiter / Die Leiterin der Fahrt muss mindestens über eine gültige JuLeiCa verfügen oder Berufspädagoge /-pädagogin sein

Samtgemeindejugendpflegerin

Claudia Niems

Fahrten und Lager, Zuschüsse für Schwimmkurse, Zuschüsse für Seniorenfahrten, Juleica-Anträge

Horst 10
29392 Wesendorf

Jugendförderung