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Seniorenarbeit - Antrag auf Zuschüsse für Fahrten


Leistungsbeschreibung

Die Samtgemeinde Wesendorf gewährt im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltmittel Zuschüsse für Seniorenfahrten.
Die Bezuschussung hat zum Ziel die örtlichen Verbände und Vereine, die sich der Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Wesendorf widmen, bei ihrer Arbeit zu unterstützen und somit den Seniorinnen und Senioren aus der Samtgemeinde eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Antragsberechtigt sind nachstehend aufgeführte Institutionen/Vereine/Verbände/Privatpersonen aus der SG Wesendorf:

  • DRK Ortsvereine in der Samtgemeinde Wesendorf
  • Sozialverbände (SoVDs) in der Samtgemeinde Wesendorf
  • Team Seniorenbetreuer Wagenhoff
  • Bürgerverein Wahrenholz e.V.
  • Kirchengemeinden in der SG Wesendorf
  • Weitere Vereine und Verbände aus der SG Wesendorf nach Zulassung auf
  • Antrag durch den Samtgemeindeausschuss

Jeder Verein bzw. Verband kann maximal zwei Antrag pro Jahr stellen


 

  • Anträge dürfen frühestens 5 Monate vor Durchführung der Fahrt, unter Angabe des Fahrtzieles, der voraussichtlichen Kilometer und der Anzahl der bezuschussungsberechtigten Personen gestellt werden.
  • Die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach Antragstellung.
  • Die Mittelverwendung ist innerhalb von 30 Tagen nach der Fahrt anhand der unterschriebenen Teilnehmerliste, unter Angabe der Wohnanschrift und des Geburtsdatums der Teilnehmer sowie der Rechnung des Busunternehmens nachzuweisen. 

  • Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Bezuschusst werden Seniorenfahrten, deren Fahrtziel in einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern außerhalb der Samtgemeinde liegt oder die eine Gesamtfahrstrecke von mindestens 100 Kilometern haben. 
  • Die Fahrten müssen für alle über 60 Jahre alten Personen aus der Samtgemeinde Wesendorf zugänglich sein, auch wenn die Fahrteilnehmer nicht nicht Mitglied des jeweils die Fahrt durchführenden Vereins bzw. Verbands o. ä. sind. 
  • Pro Teilnehmer mit Wohnsitz in der SG Wesendorf, ab Vollendung des 60-zigsten Lebensjahres, wird ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € gewährt.

Ordnungs- und Schulamt