Meldebescheinigung - erweitert
Meldebescheinigung - erweitert
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur einfachen Meldebescheinigung (z. B. Staatsangehörigkeit, Konfession, Familienstand).
Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlichen weitere Daten enthalten:
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Frühere Anschriften, , gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Ehegatte oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Verfahrensablauf
Die erweiterte Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage für die Gebühr:
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.
Rechtsbehelf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt